Sichern Sie sich Ihre zukünftigen Konditionen im Voraus
… und zwar bis zu 5 Jahre vor dem Ende Ihrer aktuellen Zinsbindung.
Viele Immobilienfinanzierungen werden mit einer Zinsbindung von 10 oder 15 Jahren abgeschlossen. In aller Regel ist dann aber noch eine Restschuld vorhanden, die weiter finanziert werden muss.
Hierbei gilt: je früher Sie sich um eine günstige Anschlussfinanzierung kümmern, umso besser sind Ihre Chancen, in Ruhe unterschiedliche Finanzierungsvorschläge zu vergleichen und die optimale Lösung zu finden.
Die verschiedenen Arten der Anschlussfinanzierung
- Bei einer Prolongation verlängern Sie Ihr aktuelles Darlehen bei Ihrer bisherigen Bank.
- Wenn Sie sich für eine Umschuldung entscheiden, dann wechseln Sie zu einem neuen Anbieter.
- Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich bereits lange vor Ablauf der Zinsbindung (bis zu 5 Jahre) günstige Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung.
Kündigungsrecht nach 10 Jahren
Ein Baufinanzierungskredit kann grundsätzlich nach Ablauf von 10 Jahren jederzeit vom Kreditnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden – auch wenn eine längere Zinsbindung vertraglich mit der Bank vereinbart wurde. Gesetzlich geregelt ist dieses Kündigungsrecht in § 489, Abs. 1, Nr. 2 BGB.
Dies gilt nicht nur für Ihre erste Finanzierung, sondern auch für die Anschlussfinanzierung.
Sie möchten sich zu Ihrer möglichen Anschlussfinanzierung kostenfrei beraten lassen?
Gern beraten wir Sie umfassend zu allen Aspekten, die zu beachten sind, und sorgen mit unserer mehr als 15-jährigen Erfahrung zielorientiert dafür, dass Sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen.